Kasseler Wassergebühren: Verwaltungsgerichtshof muss neu entscheiden

Das Bundesverwaltungsgericht hat den Rechtsstreit über die Rechtmäßigkeit der Kasseler Wassergebühren an den Hessischen Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen. Dieser hatte unter Verweis auf Bundesrecht die Kasseler Wassergebühren für rechtswidrig erklärt. Das Bundesverwaltungsgericht ist jedoch der Auffassung, dass Bundesrecht nicht verletzt sei. Die Verletzung von hessischem Kommunalrecht, von der der Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung offenbar ausgehe, sei der Prüfung durch das Bundesverwaltungsgericht entzogen. Die Vorinstanz habe es jedoch versäumt, ausdrücklich zu erklären, dass ihre Entscheidung auch auf der Verletzung des hessischen Kommunalrechts beruhe. Im Urteil fehlen Formulierungen wie „Unbeschadet dessen“ oder „Unabhängig davon“, so die Vorsitzende Richterin Prof. Brick in der mündlichen Verhandlung. Dem Bundesverwaltungsgericht selbst sei es jedoch nicht möglich, eine Verletzung hessischen Kommunalrechts festzustellen. Deshalb sei die Sache zur erneuten Entscheidung an den Hessischen Verwaltungsgerichtshof zurückzuverweisen. „Es ist damit zu rechnen, dass der Hessische Verwaltungsgerichtshof sein Urteil bestätigen und die Kasseler Wassergebühren für rechtswidrig erklären wird“, so der Kläger Dr. Bernd Hoppe, der für die Liste „Rettet die Bienen“ Mitglied der Kasseler Stadtverordnetenversammlung ist. „Sowohl das Verwaltungsgericht als auch der Verwaltungsgerichtshof haben unter Hinweis auf das hessische Kommunalrecht erklärt, dass es rechtswidrig ist, dass die Stadt von sich selbst eine Kommissionsabgabe verlangt, um diese dann auf die Gebührenzahler umzulegen.“

Kasseler Wassergebühren: Bundesverwaltungsgericht entscheidet am 23.03.2021

Das Bundesverwaltungsgericht hat angekündigt, am 23.03.2021 über die Rechtmäßigkeit der Kasseler Wassergebühren zu entscheiden. Das Kasseler Verwaltungsgericht als auch der Hessische Verwaltungsgerichtshof hatten die Erhebung einer Konzessionsabgabe, die die Stadt von sich selbst erhebt und auf die Wassergebühren aufschlägt, für rechtswidrig erklärt. Dagegen hatte die Stadt Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht erhoben. Im Zulassungsbeschluss hatte das oberste deutsche Verwaltungsgericht angekündigt, eine Grundsatzentscheidung über die Zulässigkeit von Konzessionsabgaben nicht nur im Bereich der Wasser-, sondern auch im Bereich der Stromversorgung zu fällen.

Kasseler Wassergebühren: Bundesverwaltungsgericht lässt Revision zu

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision gegen das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes, in dem dieser die Kasseler Wassergebühren für rechtswidrig erklärt hatte, zugelassen. Das oberste deutsche Verwaltungsgericht sieht eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache. Sie könne, so das Gericht, im Hinblick auf die Rechtmäßigkeit einer Gebührenkalkulation zur Klärung der Frage beitragen, ob und unter welchen Voraussetzungen Konzessionsabgaben, die für die Benutzung öffentlicher Verkehrswege zum Zweck der Wasserversorgung anfallen, zu den Kosten einer wirtschaftlichen Betriebsführung im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes gehören. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof und zuvor das Kasseler Verwaltungsgericht hatten dies auf der Grundlage des Hessischen Kommunalabgabengesetzes hier verneint, weil die Stadt Kassel sowohl Eigentümer der Wasserwerke als auch Eigentümer der Wege und Straßen ist und die Konzessionsabgabe damit zu Lasten der Gebührenzahler von sich selbst erhebt.

Rechtswidrige Wassergebühren: Beschwerde der Stadt Kassel überzeugt Verwaltungsgerichtshof nicht

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat es auf die Beschwerde der Kassel abgelehnt, die Revision gegen sein Urteil zuzulassen. Das Gericht hatte im Dezember für Recht erkannt, dass die Wassergebühren der Stadt Kassel rechtswidrig sind. Zugleich hatte es die Revision gegen das Urteil nicht zugelassen. Dagegen hat die Stadt Beschwerde erhoben und die Zulassung der Revision verlangt. Der Beschwerde half das oberste hessische Verwaltungsgericht mit Beschluss nicht ab und hat die Akten an das Bundesverwaltungsgericht übersandt. Dort wird jetzt über die Zulassung der Beschwerde entschieden. In dem Rechtsstreit geht es um die Auslegung des hessischen Kommunalabgabengesetzes über die der Hessische Verwaltungsgerichtshof abschließend entscheidet. Das Bundesverwaltungsgericht ist an diese Auslegung gebunden. Die Beschwerde der Stadt greift in ihrer Begründung deshalb auch nicht diese Auslegung an. Sie rügt lediglich, dass sie nicht ausreichend rechtlich gehört worden ist sowie eine Verletzung der ihr vom Grundgesetz eingeräumten Selbstverwaltungsgarantie.

Rechtswidrige Wassergebühren: Mieterbund Nordhessen fordert Stadt Kassel und Vermieter zur Erstattung auf

Der Mieterbund Nordhessen e.V., mit gut 17.000 Mitgliedern einer der größten hessischen Vereine, fordert nach dem Berufungsurteil des Hessischen Verwaltungsgerichthofs sowohl die Stadt Kassel als auch die Vermieter zur Rückerstattung des als rechtwidrig befundenen Anteils der Wassergebühren an die Mieterinnen und Mieter in Kassel und Vellmar auf. „Aus diesem Urteil ist zu entnehmen, dass die Wasserkosten seit dem Jahre 2012 um 15 Prozent überhöht gewesen sind“, erläutert Maximilian Malirsch, Geschäftsführer des Mieterbunds Nordhessen. „Dass die Stadt Kassel die Rechtmäßigkeit des Berufungsurteils überprüfen lassen will, ist ihr gutes Recht. Auch wenn nach Experteneinschätzung die Nichtzulassungsbeschwerde kaum Erfolgsaussicht haben dürfte. Vollkommen unverständlich ist jedoch, dass die Stadt bereits jetzt eine Rückzahlung an alle Betroffenen seit 2012 ablehnt.“ Oberbürgermeister Geselle (SPD) hat es abgelehnt, die nach Auffassung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes seit 2012 rechtswidrig erhobenen Wassergebühren zu erstatten, weil nur jene Gebührenzahler einen Rechtsanspruch auf Erstattung haben, die sich gegen ihre Bescheide gewehrt haben. Von den rund 70.000 Gebührenzahlern in Kassel und Vellmar sind dies 35. „Die Stadt muss für ihre Fehler gerade stehen und kann sich nicht auf diese juristische Position zurückziehen. Andernfalls müssen sich die politisch Verantwortlichen nicht wundern, dass die Bürgerinnen und Bürger immer mehr Vertrauen in Politik und Verwaltung verlieren“, so Malirsch weiter.

 

Kasseler Wassergebühren: Urteilsgründe liegen jetzt vor

In dem Rechtsstreit um die Rechtswidrigkeit der Kasseler Wassergebühren liegen jetzt die Urteilsgründe des Hessischen Verwaltungsgerichtshof vor. Dieser hatte entschieden, dass die Kasseler Wassergebühren seit 2012 rechtswidrig erhoben werden, weil sie eine Konzessionsabgabe in Höhe von 4,2 Millionen Euro enthalten, die nicht auf die Gebührenzahler umgelegt werden darf. Die Einstellung der Konzessionsabgabe habe „zur Folge, dass im Ergebnis der Gebührenzahler im Rahmen des Gebührenhaushaltes den Betrag der Konzessionsabgabe finanziert und dieses Entgelt in den allgemeinen Haushalt der Beklagten (Stadt Kassel, d. Red.) einfließt. Damit schafft die Beklagte im Ergebnis selbst ‚Kosten‘, die der Gebührenzahler zu finanzieren hat und deren Ertrag ihr selbst zufließt“, so das Gericht in seinem Urteil. Zu den vollständigen Entscheidungsgründen gelangen Sie hier: Urteil Hess. VGH, 5 A 1305/17, v. 11.12.2018

Kassel prozessiert auf dem Rücken der Bürger

Den Rechtsstreit um die Kasseler Wassergebühren führt die Stadt Kassel auf dem Rücken der Bürger. Denn sie haben am Ende die Kosten für die aussichtslosen Gerichtsverfahren der Stadt zu tragen. Bereits zwei Verwaltungsgerichte haben Oberbürgermeister Geselle (SPD) erläutert, dass die Konzessionsabgabe nicht zu den auf die Gebührenpflichtigen umlegungsfähigen Kosten zählt. Durch die Urteile wurde eine gefestigte Rechtsprechung der hessischen Verwaltungsgerichte noch einmal bestätigt. Dennoch will Geselle jetzt vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen – ein aussichtsloses Unterfangen. Denn das Bundesverwaltungsgericht überprüft allein die Verletzung von Bundesrecht. Hier steht jedoch Landesrecht im Streit, das hessische Kommunalabgabengesetz. Dessen Auslegung nimmt abschließend der Hessische Verwaltungsgerichtshof vor. Und der hat in dieser Angelegenheit bereits eindeutig entschieden.

Kassel: Wer übernimmt die Verantwortung für rechtswidrige Wassergebühren?

Vier Millionen Euro hat die Stadt Kassel rechtswidrig an Wassergebühren für eine Konzessionsabgabe von ihren Bürgern erhoben – jährlich, seit 2012. Obwohl es eine gefestigte Rechtsprechung in Hessen gibt, dass solche Konzessionsabgaben von den Kommunen nicht auf die Gebührenzahler umgelegt werden dürfen. Das Verwaltungsgericht Gießen hat dies mehrfach entschieden, zuletzt im Februar 2012. Die Entscheidungen wurden rechtskräftig oder wurden vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof bestätigt. Dennoch stellte die Stadt Kassel 2012 die Konzessionsabgabe in die Wassergebühren ein. Erwartungsgemäß erklärte zunächst das Verwaltungsgericht Kassel und nunmehr auch der Hessische Verwaltungsgerichts dies für rechtswidrig. Wer übernimmt jetzt die Verantwortung für diese juristische Fehlleistung? Der damals amtierende Oberbürgermeister Bertram Hilgen (SPD), Jurist und vormals Leiter des Kasseler Rechtsamtes? Oder sein Nachfolger Christian Geselle (SPD), wie Hilgen Jurist? Oder der Rechtsamtsleiter, der diesen Rechtsrat seinen Dienstherren erteilte? Man darf gespannt sein.

 

Kasseler Linke fordert vollständige Erstattung der rechtswidrig erhobenen Wassergebühren

Nach dem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes zur Rechtswidrigkeit der Wassergebühren fordert die Kasseler Linke eine einfache und zeitnahe Erstattung der rechtswidrig erhobenen Gebühren. Zugleich sollen die Wasserversorgungsanlagen vollständig auf Kasselwasser übertragen werden, so der Fraktionsvorsitzende Lutz Getzschmann. Zur Verwaltungsvereinfachung bei der Erstattung soll jeder Gebührenzahler einen einheitlichen Durchschnittsbetrag erhalten, der mir der aktuellen Gebühr verrechnet wird. Einen entsprechenden Antrag für die kommende Sitzung der Stadtverordneten kündigte Getzschmann an.

Verwaltungsgerichtshof: Kasseler Wassergebühren sind rechtswidrig

Der Kasseler Stadtverordnete Dr. Bernd Hoppe (Freie Wähler) hat sich im Streit mit der Stadt Kassel um die Rechtmäßigkeit der Wassergebühren auch in der zweiten Instanz durchgesetzt. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof wies die Berufung der Stadt Kassel zurück. In dem Rechtsstreit geht es um die Zulässigkeit einer Konzessionsabgabe in Höhe von 4 Millionen Euro jährlich, die der Eigenbetrieb der Stadt Kassel, Kasselwasser, seit dem Jahr 2012 auf die Wassergebühren aufschlägt. Kasselwasser zahlt die Abgabe an die Stadt Kassel für die Nutzung städtischen Grundes durch die eigenen Wasserleitungen. Das Kasseler Verwaltungsgericht hat diese Abgabe für rechtswidrig erklärt. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass Kasselwasser als Eigenbetrieb zur Stadt Kassel gehöre. Diese dürfe für die Nutzung der eigenen Grundstücke kein Entgelt von sich selbst verlangen. Die Stadt Kassel hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. Diese wies jetzt der Hessische Verwaltungsgerichtshof zurück. Die Stadt hat jetzt die überzahlten Gebühren an die Bürger zu erstatten, insgesamt 28 Millionen Euro seit 2012. Die Revision wurde nicht zugelassen.