Wahlsystem verhilft Johnson zu absoluter Mehrheit der Sitze – Briten wählen mehrheitlich brexitkritische Parteien

Wegen des britischen Mehrheitswahlrechts genügt Boris Johnson eine Zustimmung von lediglich 43,6% der Briten um 56% der Parlamentsmandate und damit die absolute Mehrheit der Sitze im britischen Unterhaus zu erringen. Gegenüber der Wahl 2017 verbesserten sich die Konservativen um lediglich 1,2 Prozentpunkte. Labour verlor 7,8 Prozentpunkte und kommt auf 32,2%. Dies genügt, um den Anteil der Laboursitze von 40,3% auf 31,2% zu verringern. Die Konservativen und die Brexitpartei erhielten zusammen lediglich 45,6% der Stimmen. Die Brexitbefürworter sind damit in der britischen Bevölkerung in der Minderheit. In der Mehrheit sind Labour, Liberaldemokraten, Schottische Nationalpartei und Grüne, die sich gegen den Brexit oder für eine neue Volksabstimmung ausgesprochen hatten. Sie kommen zusammen auf 50,3%.
Bild: By Think London [CC BY 2.0 (http://creativecommons.org/licenses/by/2.0)], via Wikimedia Commons

Europäische Union will Bienenschutz einschränken

Geht es nach dem Willen der EU-Staaten, sollen die Prüfregeln für Pestizide gelockert werden. Hintergrund ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes, der Klagen der Pestizidhersteller Bayer und Syngenta gegen das Verbot von Pestiziden aus der Gruppe der Neonicotinoide vor einem Jahr zurückgewiesen hatte. Begründet wurde die Entscheidung mit dem Schutz der Bienen, der innerhalb der Europäischen Union insbesondere mit einer Bienenleitlinie aus dem Jahr 2013 ausgeweitet worden war. Die zuständige Behörde Efsa soll nach dem Willen der Kommission diese Leitlinie, die von der Industrie seit langem angegriffen wird, zu Lasten des Bienenschutzes verändern. Vor allem die Prüfung der Langzeitwirkungen der Gifte soll eingeschränkt werden. Auch Deutschland stimmte dem Vorschlag der Kommission zu. Die Neonicotinoide stehen im Verdacht, auf lange Sicht den Orientierungssinn der Bienen zu beinträchtigen mit der Folge, dass diese nach ihrem Flug nicht mehr zu ihrem Stock zurückfinden.

Europaparlament muss von der Leyen ablehnen

Der Vorschlag der europäischen Regierungschefs an das Europäische Parlament, die deutsche Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) zur neuen Präsidentin der Europäischen Kommission zu wählen, ist ein Rückfall in semidemokratische Zeiten der Europäischen Union. Es ist eine hart erkämpfte demokratische Errungenschaft, dass der Kommissionspräsident, der Regierungschef der Europäischen Union, nicht mehr allein von den Regierungschefs der Mitgliedstaaten bestimmt wird, sondern auf deren Vorschlag vom Parlament zu wählen ist. Das Parlament hat außerdem beschlossen, nur solche Kandidaten zu wählen, die in der Europawahl als Spitzenkandidaten für ihre Parteien aufgetreten sind. Auf diese Weise gelangte der amtierende Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker ins Amt, der sich bei der letzten Europawahl als Spitzenkandidat der europäischen Christdemokraten gegen den Sozialdemokraten Martin Schulz durchsetzte. Das Parlament würde sich selbst entmachten, wenn es von der Leyen wählen würde. Im Interesse der europäischen Demokratie muss das Parlament den Machtkampf mit dem Europäischen Rat aufnehmen und von der Leyen ablehnen. Den Regierungschefs war die Beschlusslage des Parlaments bekannt, als sie von der Leyen vorschlugen: Kommissionspräsident kann nur werden, wer bei der Europawahl für dieses Amt kandidiert hat. Von der Leyen jedenfalls stand auf keinem Wahlzettel.
Bild: Europäisches Parlament, Bilderdienst

Umfrage Europawahl: SPD und Grüne 16%, Union 29%, Freie Wähler 3%

Die im Bund regierenden Parteien von CDU/CSU und SPD kommen nicht aus ihrem Umfragetief heraus. Bei der jüngsten Umfrage zur Europawahl kommt die Union nur auf 29% und die SPD auf 16%. Auch die Grünen verlieren und liegen ebenfalls bei 16%. Profitieren können davon die kleinen Parteien, die wegen des Fehlens der 5%-Klausel mit einem Einzug ins Europaparlament rechnen können. So schaffen es die Freien Wähler auf 3%, die Tierschutzpartei und die Partei auf je 2% und die Piraten auf 1%. FDP und Linke liegen gleichauf bei 8% und die AfD kommt auf 12%

Europäisches Parlament: Große Mehrheit für neues Urheberrecht

Mit einer Mehrheit von 348 gegen 274 Stimmen hat das Europäische Parlament ein neues Urheberrecht beschlossen. Auf die Reform hatten sich Parlament, Kommission und Mitgliedstaaten im Februar verständigt. Sie tritt in Kraft, wenn der Beschluss des Parlaments von den Mitgliedstaaten bestätigt wird. Dies soll am 9. April erfolgen. Der Kern des neuen Urheberrechts ist eine Haftung für Urheberrechtsverstöße für große Plattformen wie YouTube, die mit fremden Inhalten Geld verdienen. Kritiker der Regelung befürchten, dass diese Plattformen sogenannte Upload-Filter installieren, um eine Haftung auszuschließen. Dadurch könnten auch Inhalte betroffen werden, bei denen kein Urheberrechtsverstoß vorliegt. Die Gegner der Reform sehen deshalb das freie Internet in Gefahr. Die Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD hatte sich im Februar für die Reform ausgesprochen. Im Europäischen Parlament stimmten die Unionsabgeordneten mit einer Ausnahme für die Reform, die SPD Abgeordneten bei drei Enthaltungen dagegen. Bei den Grünen waren zwei Abgeordnete dafür und sieben dagegen. Die Abgeordneten der Linken, FDP, Freien Wähler und Piraten votierten gegen das neue Urheberrecht.
Bild: Europäisches Parlament, Bilderdienst

EU-Regierungschefs ordnen Brexit-Chaos

Die EU-Regierungschefs haben mit ihren Beschlüssen zum Brexit das drohende Chaos zunächst abgewendet und Großbritannien unter Zugzwang gesetzt. Das britische Parlament muss jetzt entscheiden, ob es dem Brexitvertrag doch noch zustimmt und damit die Basis für weitere Verhandlungen schafft. Wenn es dies ablehnt, muss Großbritannien entweder an den Wahlen zum Europäischen Parlament teilnehmen oder ohne Vertrag aus der Europäischen Union ausscheiden. Dadurch stellen die EU-Regierungschefs sicher, dass im Juni in rechtlich unangreifbarer Weise ein neues EU-Parlament gewählt werden kann. Klar ist damit aber auch: Bleibt es bei den sich widersprechenden Beschlüssen des britischen Unterhauses, dann wird Großbritannien ohne Vertrag in einem harten Brexit noch vor der Europawahl aus der Europäischen Union ausscheiden.
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Britischer Parlamentspräsident will weitere Abstimmung über Brexit-Vertrag nicht zulassen

Der Speaker des Britischen Unterhauses, John Bercow, hat angekündigt, keine weitere Abstimmung über den Brexit-Vertrag zuzulassen. Der Vertrag könne nicht wortgleich nochmals zur Abstimmung gestellt werden. Bercow beruft sich auf eine ungeschriebene Regel aus dem frühen 17. Jahrhundert, wonach dieselbe Vorlage nicht beliebig oft zur Abstimmung gestellt werden dürfe. Die britische Premierministerin Theresa May hatte angekündigt, den von ihr ausgehandelten Brexit-Vertrag erneut dem britischen Parlament zur Zustimmung vorzulegen. Dort verfehlte der Vertrag bereits zwei Mal deutlich die Mehrheit. Bercow gehört wie May zu den Tories, den britischen Konservativen. Als Speaker hat Bercow bereits mehrfach in der Vergangenheit seine Eigenständigkeit bewiesen und sich nicht der Parteidisziplin gebeugt.
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Brexit: Debakel für May – Labour beantragt Misstrauensvotum

Das britische Parlament hat mit 432 gegen 202 Stimmen den von Premierministerin May ausgehandelten Vertrag über den Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union abgelehnt. Damit hat ein gutes Drittel von Mays konservativer Fraktion gegen die eigene Regierungschefin gestimmt. Labourchef Corbyn beantragte unmittelbar nach der Brexit-Abstimmung, der Regierung das Vertrauen zu entziehen. Sollte der Antrag Erfolg haben, kommt es zu Neuwahlen.
Bild: Controller of Her Majesty’s Stationery Office [OGL 3 (http://www.nationalarchives.gov.uk/doc/open-government-licence/version/3)], via Wikimedia Commons

 

Europaparlament fordert mehr europäische Zusammenarbeit im Kampf gegen den internationalen Terrorismus

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sollen im Kampf gegen den internationalen Terrorismus in Zukunft besser zusammenarbeiten. Zu diesem Schluss kam der Sonderausschuss Terrorismus (TERR) des Europäischen Parlaments nach einer 15-monatigen Untersuchung. Der grenzüberschreitende Charakter des Terrorismus mache eine entschlossene koordinierte Reaktion und Kooperation in und zwischen den Mitgliedstaaten, den zuständigen Ämtern sowie den Agenturen und Einrichtungen der Union erforderlich. Das Europäische Parlament bestätigte in einer Resolution die Feststellungen und Empfehlungen des Sonderausschusses. Ulrike Müller, Europaabgeordnete der FREIEN WÄHLER, unterstützt die Forderungen nach einer verstärkten gemeinsamen Vorgehensweise im Kampf gegen Terrorismus: „Die Untersuchungen haben eine Reihe von Schwachstellen in der Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten und zwischen den Behörden aufgezeigt, insbesondere beim Informationsaustausch. Hier haben wir in den letzten Jahren bereits Fortschritte erzielt. Jetzt ist es an der Zeit, die Austauschprozesse verstärkt zu automatisieren und unsere Datenbanken besser zu koordinieren und zu vernetzen.“ Zur Gewährleistung der korrekten Funktionsweise der Informationssysteme sollen zukünftig Mindeststandards für die Datenqualität skizziert werden, um eine gleichbleibende Qualität der Daten unter Einhaltung der europäischen Datenschutzvorschriften sicherzustellen. „Unsere Nachrichtendienste und Strafverfolgungsbehörden sind auf hochwertige Daten angewiesen. Solche Daten bekommen wir am besten durch zielgerichtete Überwachung von verdächtigen Personen. Diese Art der Überwachung ist kostengünstiger, effizienter und zudem besser mit den geltenden Datenschutzvorschriften und den Grundrechten zu vereinbaren als eine flächendeckende Massenüberwachung. Wenn wir unsere Kapazitäten zielgerichtet und effizient einsetzen, stehen Sicherheit und Privatsphäre nicht im Widerspruch“, so Müller weiter. Der Sonderausschuss sprach sich zudem für verstärkte Bemühungen zur Prävention und Bekämpfung der Radikalisierung aus. So werden die Mitgliedstaaten unter anderem aufgefordert, Leitlinien für Schulen zur Bekämpfung der möglichen Radikalisierung von Schülern aufzustellen und deutlicher gegen Hassprediger vorzugehen. „Wir dürfen nicht zulassen, dass junge Menschen in Europa radikalisiert werden. Die Anstiftung zu einer terroristischen Handlung oder einem Hassverbrechen ist eine Straftat. Deshalb müssen den bestehenden gesetzlichen Rahmen besser nutzen und gezielt mit allen rechtlichen Maßnahmen gegen diejenigen Personen vorgehen, die Hass und Extremismus verbreiten“, so Müller abschließend.

May verschiebt Abstimmung über Brexit-Vertrag

Die britische Premierministerin Theresa May hat die Abstimmung im britischen Parlament über den von ihr ausgehandelten Brexit-Vertrag verschoben. „Das Abkommen wäre mit einer beträchtlichen Mehrheit abgelehnt worden“, so May in ihrer Rede im Unterhaus. Sie wolle die „klaren Bedenken“ des Parlaments in Brüssel vortragen und „weitere Zusicherung“ erhalten. Damit strebt May Nachverhandlungen an, die Brüssel aber strikt ablehnt. Am Vormittag hatte der Europäische Gerichtshof klargestellt, dass Großbritannien auch ohne Zustimmung der übrigen Mitglieder den Brexit widerrufen könne.
Bild: Controller of Her Majesty’s Stationery Office [OGL 3 (http://www.nationalarchives.gov.uk/doc/open-government-licence/version/3)], via Wikimedia Commons