Amerikas Demokratie im Notstand

US-Präsident Donald Trump hat den nationalen Notstand ausgerufen, um auf diese Weise am Parlament vorbei Mittel zum Bau einer Mauer an der Grenze zu Mexiko zu erhalten. Dabei geht es ihm nicht um die Bekämpfung eines nationalen Notstands – diesen gibt es in den USA nicht -, sondern um die Einlösung eines Versprechens, das er im Wahlkampf gegeben hatte. Und um die Erhöhung seiner Wiederwahlchancen. Um dies zu erreichen, verstößt Trump gegen einen fundamentalen Grundsatz aller westlichen Demokratien: Das Haushaltsrecht, also das Recht über die Einnahmen und Ausgaben des Staates zu entscheiden, liegt beim Parlament. Und das amerikanische Parlament verweigert ihm die Mittel zum Bau der Mauer. Anstatt dies zu akzeptieren, missbraucht Trump das Notstandrecht, höhlt den Grundsatz der Gewaltenteilung aus und setzt sich selbst an die Stelle des Haushaltsgesetzgebers. Amerikas Demokratie und Verfassung im Notstand.
Bild: Gage Skidmore from Peoria, AZ, United States of America [CC BY-SA 2.0 (https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0)], via Wikimedia Commons

Weitere Studie belegt weltweiten Rückgang der Insekten

Einer neuere Studie zufolge gehen die Insekten nicht nur in Deutschland, sondern weltweit stark zurück. Nach der Auswertung von 73 verschiedenen Studien kommen australische Forscher zu dem Schluss, dass die Biomasse der Insekten weltweit jährlich um 2,5% zurückgeht. Betroffen sind fast die Hälfte aller Insektenarten, insbesondere Schmetterlinge, Bienen, Wespen, Ameisen und Dungkäfer. Besonders alarmierend ist, dass zunehmend Insekten betroffen sind, die sich in vielen Lebensräumen wohlfühlen und die unterschiedliche Futterquellen nutzen. Diese galten bisher als weniger gefährdet. Setzt sich die Entwicklung fort, dann halten die Forscher das Aussterben vieler Insektenarten in 100 Jahren mit katastrophalen Konsequenzen für möglich. Der Übersichtsartikel des Teams um den australischen Ökologen Francisco Sánchez-Bayo vom Sydney Institute of Agriculture ist in der Fachzeitschrift Biological Conservation veröffentlicht.

Umfrage Europawahl: Grüne vor SPD – Union 30% – Freie Wähler 3%

Bei der Europawahl könnte nach einer Umfrage des INSA-Instituts die Grünen mit 17% vor der SPD mit 15% liegen. Die Union kommt auf lediglich 30% und die Freien Wähler auf 3%. 12% erreicht die AfD, Linke und FDP jeweils 8%. Da es bei der Europawahl keine 5 Prozentklausel gibt, können auch die Partei (2%), Tirschutzpartei (1%) und Piraten (1%) mit Sitzen rechnen.

Oxfam: Milliardäre konnten 2018 Vermögen um 20% steigern – zugleich wächst Armut

Nach einer Untersuchung von Oxfam wächst die Ungleichheit in Deutschland immer schneller: So konnten die deutschen Milliardäre ihr Vermögen im vergangenen Jahr um 20 Prozent steigern. Das reichste Prozent der Deutschen verfügt damit über ebenso viel Vermögen wie die 87 ärmeren Prozent der deutschen Bevölkerung. Deutschland zählt damit im europäischen und internationalen Vergleich zu den Industrienationen mit der größten Vermögensungleichheit. Auch weltweit geht die Schere zwischen Arm und Reich immer weiter auseinander: Im vergangenen Jahr wuchs das Vermögen der Milliardäre weltweit um 12 Prozent an, mithin um unvorstellbare 2,5 Milliarden US-Dollar am Tag. Das Vermögen der ärmeren Hälfte der Weltbevölkerung sank gleichzeitig um 11 Prozent oder 500 Millionen US-Dollar am Tag.

Unterhaus lehnt Misstrauensantrag gegen May ab

Einen Tag nach der deutlichen Niederlage von Premierministerin May bei der Abstimmung über den von ihr ausgehandelten Brexit-Vertrag hat das britische Unterhaus den Misstrauensantrag der Labour-Fraktion gegen die Regierungschefin  mit knapper Mehrheit abgelehnt. Wäre der Antrag erfolgreich gewesen, so hätte dies zu Neuwahlen geführt. Da ihre eigene konservative Fraktion zu keiner einheitlichen Auffassung bezüglich eines Brexit-Vertrages zu bewegen ist, ist May auf die Stimmen der Opposition angewiesen. Sie kündigte deshalb auch an, nunmehr mit allen Fraktionen über einen neuen Brexit-Vertrag zu sprechen. Ob diese Gespräche zu einem Erfolg führen werden, ist jedoch fraglich, da May die Anforderungen von Labour in der Vergangenheit mehrfach abgelehnt hat. Labour fordert insbesondere den Verbleib Großbritanniens in einer Zollunion sowie den Ausschluss eines Brexit ohne eine Vereinbarung mit der Europäischen Union.
Bild: Controller of Her Majesty’s Stationery Office [OGL 3 (http://www.nationalarchives.gov.uk/doc/open-government-licence/version/3)], via Wikimedia Commons

Brexit: Debakel für May – Labour beantragt Misstrauensvotum

Das britische Parlament hat mit 432 gegen 202 Stimmen den von Premierministerin May ausgehandelten Vertrag über den Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union abgelehnt. Damit hat ein gutes Drittel von Mays konservativer Fraktion gegen die eigene Regierungschefin gestimmt. Labourchef Corbyn beantragte unmittelbar nach der Brexit-Abstimmung, der Regierung das Vertrauen zu entziehen. Sollte der Antrag Erfolg haben, kommt es zu Neuwahlen.
Bild: Controller of Her Majesty’s Stationery Office [OGL 3 (http://www.nationalarchives.gov.uk/doc/open-government-licence/version/3)], via Wikimedia Commons

 

Bundesverfassungsgericht weist Anträge der AfD zu Flüchtlingspolitik zurück

Der zweite Senat des Bundesverfassungsgericht hat drei Anträge der AfD-Bundestagsfraktion zur Flüchtlingspolitik in einem Organstreitverfahren als unzulässig verworfen. Die Anträge richteten sich gegen die Nichtzurückweisung von Schutzsuchenden an der deutschen Grenze im Jahr 2015 durch die Bundesregierung. Das Bundesverfassungsgericht entschied nicht in der Sache, sondern wies die Anträge zurück, weil die AfD-Fraktion nicht hinreichend dargelegt hat, in eigenen Rechten verletzt zu sein. Die Anträge zielten nach Auffassung des Gerichts auf die Wahrung objektiven Rechts und die Verpflichtung zu einer Handlung – der Zurückweisung von Asylbewerbern an den Grenzen. Dies sei in einem Organstreitverfahren nicht zulässig.
Bild: By Mehr Demokratie (Mündliche Verhandlung in Karlsruhe) [CC BY-SA 2.0 (https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0)], via Wikimedia Commons

 

 

Europaparlament fordert mehr europäische Zusammenarbeit im Kampf gegen den internationalen Terrorismus

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sollen im Kampf gegen den internationalen Terrorismus in Zukunft besser zusammenarbeiten. Zu diesem Schluss kam der Sonderausschuss Terrorismus (TERR) des Europäischen Parlaments nach einer 15-monatigen Untersuchung. Der grenzüberschreitende Charakter des Terrorismus mache eine entschlossene koordinierte Reaktion und Kooperation in und zwischen den Mitgliedstaaten, den zuständigen Ämtern sowie den Agenturen und Einrichtungen der Union erforderlich. Das Europäische Parlament bestätigte in einer Resolution die Feststellungen und Empfehlungen des Sonderausschusses. Ulrike Müller, Europaabgeordnete der FREIEN WÄHLER, unterstützt die Forderungen nach einer verstärkten gemeinsamen Vorgehensweise im Kampf gegen Terrorismus: „Die Untersuchungen haben eine Reihe von Schwachstellen in der Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten und zwischen den Behörden aufgezeigt, insbesondere beim Informationsaustausch. Hier haben wir in den letzten Jahren bereits Fortschritte erzielt. Jetzt ist es an der Zeit, die Austauschprozesse verstärkt zu automatisieren und unsere Datenbanken besser zu koordinieren und zu vernetzen.“ Zur Gewährleistung der korrekten Funktionsweise der Informationssysteme sollen zukünftig Mindeststandards für die Datenqualität skizziert werden, um eine gleichbleibende Qualität der Daten unter Einhaltung der europäischen Datenschutzvorschriften sicherzustellen. „Unsere Nachrichtendienste und Strafverfolgungsbehörden sind auf hochwertige Daten angewiesen. Solche Daten bekommen wir am besten durch zielgerichtete Überwachung von verdächtigen Personen. Diese Art der Überwachung ist kostengünstiger, effizienter und zudem besser mit den geltenden Datenschutzvorschriften und den Grundrechten zu vereinbaren als eine flächendeckende Massenüberwachung. Wenn wir unsere Kapazitäten zielgerichtet und effizient einsetzen, stehen Sicherheit und Privatsphäre nicht im Widerspruch“, so Müller weiter. Der Sonderausschuss sprach sich zudem für verstärkte Bemühungen zur Prävention und Bekämpfung der Radikalisierung aus. So werden die Mitgliedstaaten unter anderem aufgefordert, Leitlinien für Schulen zur Bekämpfung der möglichen Radikalisierung von Schülern aufzustellen und deutlicher gegen Hassprediger vorzugehen. „Wir dürfen nicht zulassen, dass junge Menschen in Europa radikalisiert werden. Die Anstiftung zu einer terroristischen Handlung oder einem Hassverbrechen ist eine Straftat. Deshalb müssen den bestehenden gesetzlichen Rahmen besser nutzen und gezielt mit allen rechtlichen Maßnahmen gegen diejenigen Personen vorgehen, die Hass und Extremismus verbreiten“, so Müller abschließend.

May muss sich Misstrauensvotum stellen

Die britische Premierministerin Theresa May wird sich noch heute einem Misstrauensvotum in ihrer Fraktion stellen. Formal geht es um den Vorsitz ihrer Partei, der von der Fraktion bestimmt wird. Nach den ungeschriebenen Regeln im britischen Parlament ist der Vorsitz in der stärksten Partei jedoch mit dem Amt des Premierministers verknüpft. Sollte May in ihrer Fraktion unterliegen, muss sie auch das Amt der Premierministerin aufgeben. Eine solche Abstimmung muss nach den ungeschriebenen Regeln der konservativen Partei erfolgen, wenn eine bestimmte Zahl von Abgeordneten dies schriftlich verlangt. Die notwendige Zahl von 48 Briefen war am Montag bei dem Vorsitzenden des zuständigen Parteikomitees, Graham Brady, eingegangen. Dieser informiert noch am Abend May, die auf eine schnelle Abstimmung drängte. Abstimmungsberechtigt sind die 317 Mitglieder der konservativen Fraktion.
Bild: Controller of Her Majesty’s Stationery Office [OGL 3 (http://www.nationalarchives.gov.uk/doc/open-government-licence/version/3)], via Wikimedia Commons

 

May verschiebt Abstimmung über Brexit-Vertrag

Die britische Premierministerin Theresa May hat die Abstimmung im britischen Parlament über den von ihr ausgehandelten Brexit-Vertrag verschoben. „Das Abkommen wäre mit einer beträchtlichen Mehrheit abgelehnt worden“, so May in ihrer Rede im Unterhaus. Sie wolle die „klaren Bedenken“ des Parlaments in Brüssel vortragen und „weitere Zusicherung“ erhalten. Damit strebt May Nachverhandlungen an, die Brüssel aber strikt ablehnt. Am Vormittag hatte der Europäische Gerichtshof klargestellt, dass Großbritannien auch ohne Zustimmung der übrigen Mitglieder den Brexit widerrufen könne.
Bild: Controller of Her Majesty’s Stationery Office [OGL 3 (http://www.nationalarchives.gov.uk/doc/open-government-licence/version/3)], via Wikimedia Commons